Mandantenservice
> Krankmeldung
Abzugeben ab dem ersten Fehltag. Ab 01/2023 entfällt die AU-Bescheinigung in Papierform — diese wird durch eine elektronische Meldung ersetzt.
Hinweis
> Warum diese Meldung?
Zum Abgleich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten ist es seit 01.01.2023 unerlässlich, dass ab dem ersten Fehltag eine Meldung des Arbeitgebers an die Steuerkanzlei erfolgt.
So funktioniert es
- 01Formular ausfüllen und unterschreiben
- 02Die Meldung wird direkt an die Kanzlei übermittelt
- 03Wir gleichen die Daten mit der eAU ab