Mandantenservice

> Krankmeldung

Abzugeben ab dem ersten Fehltag. Ab 01/2023 entfällt die AU-Bescheinigung in Papierform — diese wird durch eine elektronische Meldung ersetzt.

Hinweis

> Warum diese Meldung?

Zum Abgleich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten ist es seit 01.01.2023 unerlässlich, dass ab dem ersten Fehltag eine Meldung des Arbeitgebers an die Steuerkanzlei erfolgt.

So funktioniert es

  1. 01Formular ausfüllen und unterschreiben
  2. 02Die Meldung wird direkt an die Kanzlei übermittelt
  3. 03Wir gleichen die Daten mit der eAU ab

Fragen?

Telefon: 02407 / 55561-0

E-Mail: info@ai-tax.de

Krankmeldung mit Arztbesuch / AU *

Besonderheiten

Liegt eine Schädigung durch Dritte vor?

Unterschrift des Arbeitgebers *

Bitte unterschreiben Sie mit der Maus oder dem Finger im Feld oben.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Lohnabrechnung verwendet. Siehe Datenschutzerklärung.